Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten (interne Meldestelle). Ziel soll es auch sein, dass die Mitarbeitenden mögliche Missstände nicht direkt an die zuständige Behörde (externe Meldestelle) geben. Verstöße gegen das HinSchG können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro für die Verantwortlichen belegt werden.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden mussten bis zum 02.07.2023 sichere Hinweisgebersysteme (interne Meldestelle) einführen, Firmen mit 50-249 Mitarbeitenden hatten eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023. Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein. Die Pflichten hinsichtlich anonymer Meldungen greifen ab 01. Januar 2025. Geschütze Anwendungsbereiche sind EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt.
Die interne Meldestelle (diese kann durch die QL KG übernommen werden) muss Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten muss die Stichhaltigkeit der Meldung überprüft werden und bei Bedarf sind angemessene Schritte einzuleiten. Der erste Schritt wird i.d.R. der Hinweis an die Verantwortlichen im Unternehmen sein. Die hinweisgebende Person muss über den gesamten Verlauf der Meldung informiert werden. Eine interne Meldestelle muss unabhängig und mit geschultem Personal (angemessene Fachkunde) besetzt sein.
Für unsere Mitgliedsunternehmen haben wir ein rechtskonformes Meldesystem entwickeln lassen. Dieses generiert eine eigene Homepage für Sie, auf der das Meldesystem verfügbar ist. Sie können den Link zu dieser Homepage dann in Ihrem Intranet, Q.wiki oder Ihrer Homepage verlinken. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen nutzen unser System bereits. Über den Umfang eingegangener Meldung werden wir Sie informieren.